Datenschutz Teil 5

Shownotes

Christian und Daniel erklären in dieser Folge zunächst, welche Fälle von Datenschutzverletzungen vorkommen können. Tritt im Unternehmen eine solche Datenschutzpanne auf, ist schnelles und überlegtes Handeln erforderlich. Zuerst sollte die Art der Panne intern dokumentiert und die zuständigen Stellen (Datenschutzbeauftragter, Geschäftsführung) informiert werden. Schwerwiegende Pannen müssen innerhalb von 72 Stunden bei der zuständigen Aufsichtsbehörde gemeldet werden, wobei eine Risikobewertung für die Betroffenen durchgeführt werden muss. Zusätzlich können je nach Art des Vorfalls weitere Maßnahmen wie die Benachrichtigung von Polizei oder Verfassungsschutz notwendig sein.

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